Sozialleistungen ~ Was steht mir zu?

Deutschland ist ein Sozialstaat. Als solcher mischt er sich in die persönlichen Belange von Privatpersonen ein und bietet, wenn nötig, finanzielle Unterstützung. Welche Sozialleistungen wem, in welcher Situation und in welcher Höhe zustehen, wird in den diversen Sozialgesetzbüchern geregelt. Einen ersten Überblick zu staatlichen Sozialleistungen in Deutschland finden Sie hier:

Grundvoraussetzungen für den Leistungsbezug in Deutschland

Um in Deutschland Sozialleistungen beziehen zu können, gibt es einige Voraussetzungen, die auf alle Leistungen zutreffen. Generell kann man sagen, dass Sozialleistungen in Deutschland für deutsche Staatsbürger gedacht sind. Angehörige anderer Staaten können deutsche Sozialleistungen nur erhalten, wenn sie über Daueraufenthaltsrecht in Deutschland verfügen. Dafür muss man sich für gewöhnlich mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sein, Asyl in Deutschland gewährt bekommen oder Mutter bzw. Vater eines deutschen Staatsbürgers sein.  Dass Ausländer willkürlich einwandern, um das Sozialsystem auszusaugen, ist also nicht ohne weiteres möglich.

Vorrangige Sozialleistungen

Sozialleistungen sind in Deutschland hierarchisch geordnet. Somit haben einige Leistungen Vorrang vor anderen und müssen deshalb in einer bestimmten Reihenfolge beantragt werden.

  1. Kindergeld
  2. Elterngeld
  3. Arbeitslosengeld (ALG I)
  4. BAföG/BAB
  5. Wohngeld
  6. Hartz IV (ALG II/Sozialgeld)

Dabei handelt es sich bei den ersten vier Leistungen um personenbezogene Leistungen, die im Prinzip von einer Person für sich allein beantragt werden Wohngeld sowie Hartz 4 werden immer für Bedarfsgemeinschaften beantragt, wobei das Einkommen jedes einzelnen Haushaltsmitglied den Anspruch auf Leistungen der anderen Haushaltsmitglieder beeinflusst.

Kindergeld

Kindergeld ist keine Sozialleistung im eigentlichen Sinne. Genau genommen ist es eine Steuererleichterung für Familien, unabhängig davon wie viel diese tatsächlich verdienen. Kindergeld steht Millionären damit genauso zu wie Hartz 4 Empfängern. Die Höhe des Kindergeldes steigt mit der Anzahl der Kinder. Für die ersten beiden Kinder gibt es ab dem 1. Januar 2018 jeweils 194€ von der Familienkasse. Für das dritte Kind erhält man 200€ monatlich und das vierte und jedes weitere Kind gibt's 225€. Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Monat der Geburt eines Kindes bis zu seinem oder ihrem 18. Geburtstag.Sollte das Kind sich darüber hinaus in einer Ausbildung bzw. Studium befinden kann Kindergeld längstens  bis zum 25. Geburtstag bewilligt werden. Der Antrag auf Kindergeld wird von Eltern (nicht vom Kind selbst) bei der örtlichen Familienkasse gestellt.

Kinderzuschlag

zusätzlich zum Kindergeld können einkommensschwache Familien mit Kindergeldanspruch einen Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 170€ monatlich beantragen. Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind:

  • Anspruch auf Kindergeld
  • Mindesteinkommen von 900€ bei Paaren oder 600€ für Alleinerziehende
  • durch die Bewilligung des Kinderzuschlags wird die Einkommensgrenze für Hartz 4 überstiegen. 
  • Die Einkommenshöchstgrenze wird nicht überstiegen.

Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht ab dem Monat der Antragstellung und wird für gewöhnlich für sechs Monate bewilligt. Sollten danach die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein, kann ein Folgeantrag gestellt werden.

Elterngeld

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und ist damit abhängig vom bisherigen Einkommen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Es beträgt zwischen 300 und 1.800€ monatlich. Der Mindestsatz gilt auch für Eltern, die vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.

Anspruch auf Elterngeld haben Angestellte und Selbstständige, die ein leibliches oder adoptiertes Kind selbst betreuen und weniger als 30 Stunden pro Woche berufstätig sind sowie nicht mehr als 250.000 € pro Jahr (Alleinerziehende) bzw. 500.000€ (Paare) verdienen. 

Arbeitslosengeld I

Auch ALG1 oder im Volksmund einfach Arbeitslosengeld genannt, ist eine Lohnersatzleistung und somit abhängig vom bisherigen Einkommen. Anspruch auf ALG I hat nur, wer aktuell arbeitslos ist und zuvor in den letzten beiden Jahren mindestens 12 Monate in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und aktuell keinen Job hat. ALG 1 kann für längstens 12 Monate gewährt werden und beträgt 60%-67% des durchschnittlichen Nettogehalts vor eintreten der Arbeitslosigkeit. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss man sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Ausbildungsförderung

Schülern, Studenten und Azubis gewährt der Staat finanzielle Unterstützung durch BAföG und BAB. Auch eine berufliche Fortbildung kann durch Aufstiegsbafög unterstützt werden.

bafoeg beantragen

Wohngeld

Wohngeld steht einkommensschwachen Haushalten als Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer) zu. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn eigenes Einkommen in bestimmten Grenzen nachgewiesen werden kann und weder BAföG noch Hartz 4 bezogen werden können. Die Höhe des Wohngeldes hängt maßgeblich vom Wohnort, der tatsächlichen Wohnkosten sowie des Haushaltseinkommens ab. Wohngeld wird für gewöhnlich bei der Kommune beantragt und für 12 Monate bewilligt.

Hartz IV

Wer gar kein eigenes Einkommen hat oder mit seiner Arbeit zu wenig verdient, kann Hartz 4 beim Jobcenter beantragen. Für Hartz 4 bestehen feste Regelsätze, die unabhängig von früherem Einkommen sind. Zusätzlich zum Bezug von ALG 2 darf gearbeitet werden. Dieses Einkommen wird aber bis auf einen geringen Freibetrag von 100€ + 20% des Einkommen vom Hartz 4 Anspruch abgezogen.

Luisa Todisco

gelernte Kauffrau im Groß- und Außenhandel, studierte Kommunikationswirtin M.A., Gründerin von StudierenPlus.de und easyAntrag.de

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