Wohngeld beantragen leicht gemacht

Wohngeld beantragen

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die Ihre Wohnkosten aufgrund Ihres niedrigen Einkommens nicht komplett selbst finanzieren können. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass ein eigenes Einkommen vorhanden sein muss. Wohngeld kann sowohl für Mieter als Mietzuschuss als auch für Eigentümer als Lastenzuschuss gewährt werden.

Wo Sie den Antrag stellen und was Sie beachten müssen, erkläre ich Ihnen im folgenden Artikel.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten gewährt. Unabhängig davon, ob sie zur Miete oder in Eigentum wohnen. Den Antrag stellt der Haushaltsvorstand für alle Mitglieder des Haushalts. Haushaltsvorstand ist für gewöhnlich, die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt. In Wohngemeinschaften wie z.B. Studenten WGs stellt jeder Bewohner einen eigenen Haushalt dar, der sein Wohngeld unabhängig von den Mitbewohnern stellt. Ob Sie Wohngeld erhalten und wie hoch der Zuschuss sein wird, ist abhängig von folgenden Faktoren, die im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt werden:

  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Höhe des Haushaltseinkommens (Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder)
  • Höhe der zuschussfähigen Miete (abhängig von örtlichen Mietpreisen)

Vom Wohngeld Ausgeschlossen sind Personen, die Sozialleistungen erhalten, bei denen Mietkosten bereits berücksichtigt werden.  Hierzu gehören: Hartz IV, BAföG und Berufsausbildungs-Beihilfe . Vom Wohngeld sind des Weiteren Studenten ausgeschlossen, die kein BAföG beantragt haben oder nur kein BAföG erhalten, weil sie oder ihre Eltern über zu hohes Einkommen verfügen. Daraus folgt, dass eine kleine Minderheit von Schülern und Studenten Wohngeld erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall sind Wohngeld und BAföG sogar kombinierbar.

Wohngeld als Mietzuschuss

Beim Wohngeldantrag wird unterschieden, ob Sie Mieter (Mietzuschuss) oder Eigentümer (Lastenzuschuss) sind. Mietzuschuss erhalten Sie, wenn Sie

  • Haupt- oder Untermieter einer Wohnung/eines Zimmers sind,
  • über mietähnliche Nutzungsrechte (mietähnliches Dauerwohnrecht) verfügen oder
  • oder Heimbewohner sind.

Wohngeld als Lastenzuschuss

Menschen, die einen Lastenzuschuss beantragen, müssen in Ihrem Eigentum wohnen und die Kosten hierfür selbst tragen. Lastenzuschuss kann beantragen, wer

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses,
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Neben- oder Vollerwerbsstelle (eingeschränkt)
  • Erbbauberechtigte oder
  • Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Wohnungsrechts, Nießbrauchrechts ist.


Um die ungefähre Höhe Ihres Wohngeldanspruches auszurechnen, gibt es den folgenden Wohngeldrechner. Bitte beachten Sie, dass der Rechner keine Gewähr für die Korrektheit des Ergebnisses bietet.

Wo kann man Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld beantragen Sie in der jeweiligen Wohngeldbehörde. Je nach Wohnort, findet man diese entweder in der Stadtverwaltung oder im Landratsamt.

Die entsprechenden Formulare für den Antrag finden Sie online auf den Webseiten der Behörden. Aber Achtung! Jedes Bundesland hat eigene Wohngeld-Formulare!

Tipp: Mit unserer Antragssoftware können Sie jetzt sofort ohne weitere Recherchen Wongeld beantragen. Wir stellen für Sie sicher, dass alle nötigen Formulare logisch und vollständig ausgefüllt sind und sagen Ihnen welche Nachweise in Ihrem Fall mit eingereicht werden müssen.

wohngeld beantragen

Welche Fristen sind beim Wohngeldantrag zu beachten?

Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Beantragung bewilligt. Eine rückwirkende Wohngeld Beantragung ist daher nicht möglich, auch wenn die Vorraussetzungen im Prinzip schon länger erfüllt waren. Das gilt übrigens für alle Sozialleistungen in Deutschland. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung immer sinnvoll. Zumal Sie Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten in den Ämtern rechnen müssen. Zwar wird das Geld im Falle einer Bewilligung bis zum Antragsmonat nachgezahlt, jedoch müssen Sie die Zeit bis zur Auszahlung ersteinmal anders überbrücken.

Ein Erstantrag wird für gewöhnlich in drei bis sechs Wochen bearbeitet, sofern der Wohngeldantrag samt Nachweisen vollständig eingereicht wurde. Bei Wiederholungsanträgen geht es in der Regel etwas schneller. Der Wiederholungsantrag sollte trotzdem  zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zuvermeiden.

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Tipp: Um für den laufenden Monat bereits Geld zu erhalten, können Sie zunächst einen formlosen Antrag stellen. Wenn Sie den amtlichen Vordruck und die Nachweise innerhalb von vier Wochen nach der formlosen Beantragung einreichen, ist das Datum des formlosen Antrags gültig und Sie erhalten bereits für diesen Monat Wohngeld.

Welche Unterlagen sind für den Wohngeld Antrag erforderlich?

Die einzureichenden Unterlagen sollten Sie in Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde anfragen, da diese von Behörde zu Behörde abweichen kann und abhängig vom Antragssteller sind. Wichtig ist, dass alle im Haushalt lebenden Personen eine Auskunftspflicht gegenüber der Wohngeldbehörde haben.

                   Für gewöhnlich werden folgende Unterlagen gefordert:

  • Antragsformulare
  • aktuelle Verdienstbescheinigungen 
  • Selbstständige müssen ihre Einnahmen für die nächsten 12 Monate schätzen
  • Kopie des Mietvertrags & Nachweise über Mietzahlungen (Kontoauszüge)/ Angaben über Untervermietung
  • Meldenachweis aller im Haushalt lebenden Personen
  • Ausweiskopien von allen Personen im Haushalt
  • Nachweise über Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt, Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe)
  • Nachweis Aufenthaltsrecht für Ausländer
  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen falls zutreffen
WOHNGELD RECHNER : WIE Hoch ist Ihr Wohngeld Anspruch?
[tcb-script async="" src="//pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js"][/tcb-script][tcb-script](adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});[/tcb-script]Quick NavigationWohngeld MindesteinkommenAnrechenbares Einkommen im Wohngeld AntragWohngeld und Hartz IVWohngeld und BAföGWohngeld und Einkommen[...]
Sozialleistungen ~ Was steht mir zu?
Deutschland ist ein Sozialstaat. Als solcher mischt er sich in die persönlichen Belange von Privatpersonen ein und bietet, wenn nötig,[...]
Wohngeld beantragen leicht gemacht
[tcb-script async="" src="https://www.easyantrag.de/wp-content/uploads/2018/01/adsbygoogle.js"][/tcb-script][tcb-script](adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});[/tcb-script]InhaltsverzeichnisWas ist Wohngeld?Wer kann Wohngeld beantragen?Wohngeld als MietzuschussWohngeld als LastenzuschussWo kann man Wohngeld beantragen?Welche[...]

Luisa Todisco

gelernte Kauffrau im Groß- und Außenhandel, studierte Kommunikationswirtin M.A., Gründerin von StudierenPlus.de und easyAntrag.de

>