WOHNGELD RECHNER : WIE Hoch ist Ihr Wohngeld Anspruch?

Wohngeld Mindesteinkommen

Um Wohngeld zu erhalten, muss man unter anderem eigenes Einkommen nachweisen, das knapp unterm Hartz 4 Regelsatz liegt, aber nicht so niedrig ist, als dass man trotz Wohngeld immernoch weniger als ein Hartz 4 Empfänger zur Verfügung hätte. Als Faustregel gelten 80% des Hartz IV Regelsatzes als nachzuweisendes Wohngeld Mindesteinkommen.

Anrechenbares Einkommen im Wohngeld Antrag

Um das Mindesteinkommen zu erreichen wird nahezu alles vom Kindergeld über Gehaltszahlungen bis hin zu BAföG und Unterhaltszahlungen anerkannt. Jedoch wird nicht alles davon tatsächlich vom Wohngeld Anspruch abgezogen. Nicht jedes Einkommen ist also anrechenbares Einkommen im Sinne des Wohngeldes.

Wohngeld und Hartz IV

Hartz 4 Empfänger haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld und werden folglich aus der Wohngeldberechnung ausgenommen. Dennoch können Haushaltsmitglieder, die selbst kein ALG II erhalten, Wohngeld für sich beantragen, wenn das Geld zum Leben nicht reicht. Dies betrifft beispielsweise Studenten, welche aus Prinzip von Hartz 4 ausgeschlossen sind, sofern sie in Vollzeit immatrikuliert sind. Leben sie mit Hartz IV Empfängern in einer Bedarfsgemeinschaft, können sie ausnahmsweise Wohngeld beantragen, obwohl sie allein für sich genommen im Normalfall keinen Wohngeld Anspruch hätten. Zu bedenken sei jedoch, dass jegliches Einkommen an den Hartz 4 Anspruch der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, sofern der eigene fiktive Hartz 4 Bedarf überstiegen wird. Ob sich ein Wohngeld Antrag lohnt, hängt also davon ab, wie hoch das sonstige Einkommen dieser Person ist.

Wohngeld und BAföG

Normlerweise haben BAföG Empfänger keinen Wohngeld Anspruch. Es sei denn sie leben mit einer Wohngeldberechtigten Person oder Hartz IV Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wird das gesamte BAföG zur Erreichung des Wohngeld Mindesteinkommens berücksichtigt, jedoch darf bei der Berechnung des tatsächlichen Wohngeld Anspruchs nur der BAföG Anteil angerechnet werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ebenfalls nicht anrechenbar ist der BAföG Kinderbetreuungszuschlag.

Höhe des Wohngeld Anspruchs

Wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, hängt nicht nur von der Art und Höhe Ihres Einkommens ab, sondern auch von Ihrem Wohnort und der Höhe Ihrer Wohnkosten. Der nachfolgende Wohngeld Rechner hilft Ihnen einzuschätzen, ob sich ein Wohngeld Antrag für Sie lohnt.

Wohngeld Rechner

Luisa Todisco

gelernte Kauffrau im Groß- und Außenhandel, studierte Kommunikationswirtin M.A., Gründerin von StudierenPlus.de und easyAntrag.de

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